Maßnahmen am Objekt

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Gliederung



Hat man durch naturwissenschaftliche Untersuchungen geklärt, um welche Salze es sich bei den Salzschäden handelt, so steht man meist vor der schwierigen Aufgabe nun eine Maßnahme durchzuführen, die zum einen die Schäden "korrigiert" und zu anderen weitere Salzschäden verhindert. Hierzu gehören einerseits Maßnahmen wie Entsalzung, die Überführung in unlösliche Verbindungen, aber auch Klimakontrolle und baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Feuchte- und damit auch Salzzufuhr.


Tabelle 1: Bewertung der Gefährdung durch unterschiedliche Konzentrationen von Anionen aus bauschädlichen Salzen (Nach WTA.-Merkblatt 3-13-01D)


Anionen Belastung in Prozent der Masse
Chloride unter 0,03 0,03 bis 0,10 über 0,10
Nitrate unter 0,05 0,05 bis 0,15 über 0,15
Sulfate unter 0,10 0,10 bis 0,25 über 0,25
  keine Maßnahmen erforderlich Maßnahmen im Einzelfall erforderlich Maßnahmen dringend erforderlich